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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 160/01   

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https://dejure.org/2003,23607
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 160/01 (https://dejure.org/2003,23607)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.01.2003 - L 6 U 160/01 (https://dejure.org/2003,23607)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - L 6 U 160/01 (https://dejure.org/2003,23607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 3101 der Anlage zur BKVO; § 548 RVO; § 551 RVO; § 580 RVO
    Feststellung einer Herzerkrankung als Berufskrankheit; Verletztenrente aufgrund einer Infektionskrankheit; Infektion durch beruflich bedingten Patientenkontakt; Nachweis einer besonderen Infektiongefahr in einer Massagepraxis; Ursächlicher Zusammenhang zwischen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer Herzerkrankung als Berufskrankheit; Verletztenrente aufgrund einer Infektionskrankheit; Infektion durch beruflich bedingten Patientenkontakt; Nachweis einer besonderen Infektiongefahr in einer Massagepraxis; Ursächlicher Zusammenhang zwischen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 15/97

    HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 160/01
    Ohne den Nachweis ansteckungsgefährlicher Kontakte ist für die Feststellung der Kausalzusammenhang bedeutsam, ob aus anderen Gründen, etwa der Eigenart der in Rede stehenden Tätigkeit oder der Stelle, an der sie ausgeübt wird, eine außergewöhnliche Ansteckungsgefahr folgt (BSG Urteile vom 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87; 28. August 1990 - 2 RU 64/89 in Meso B 260/18; 18. November 1997 - 2 RU 15/97 mwNw).

    In der Rechtsprechung ist dies bislang angenommen worden für eine an Aids erkrankte Ärztin, die in einem Schwerpunktkrankenhaus für HIV-Patienten arbeitete (BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97), oder bei einer Hepatitis-Exposition, wie sie z.B. in einer Klinik für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten besteht (BSG, Urteile vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 2 RU 33/82 - ) oder bei einer an Tuberkulose erkrankten Krankenschwester, die in der Infektionsabteilung des Bereichs innere Medizin intensiv Tuberkulosepatienten betreut hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2001 - L 10 U 1000/99 - in Breithaupt).

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87

    Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 160/01
    Ohne den Nachweis ansteckungsgefährlicher Kontakte ist für die Feststellung der Kausalzusammenhang bedeutsam, ob aus anderen Gründen, etwa der Eigenart der in Rede stehenden Tätigkeit oder der Stelle, an der sie ausgeübt wird, eine außergewöhnliche Ansteckungsgefahr folgt (BSG Urteile vom 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87; 28. August 1990 - 2 RU 64/89 in Meso B 260/18; 18. November 1997 - 2 RU 15/97 mwNw).

    Die Situation der Klägerin ist demgegenüber vergleichbar mit der einer an Grippe erkrankten Kindergärtnerin oder einer an Hepatitis B erkrankten Altenpflegerin, bei der das BSG jeweils eine besondere Gefahr der Ansteckung mit Infektionskrankheiten verneint hat (BSG Urteile vom 28. August 1990 - 2 RU 64/89 - in Meso B 260/18; vom 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 - in Meso B 150/27).

  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 64/89

    Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Infektionserkrankung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 160/01
    Ohne den Nachweis ansteckungsgefährlicher Kontakte ist für die Feststellung der Kausalzusammenhang bedeutsam, ob aus anderen Gründen, etwa der Eigenart der in Rede stehenden Tätigkeit oder der Stelle, an der sie ausgeübt wird, eine außergewöhnliche Ansteckungsgefahr folgt (BSG Urteile vom 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87; 28. August 1990 - 2 RU 64/89 in Meso B 260/18; 18. November 1997 - 2 RU 15/97 mwNw).

    Die Situation der Klägerin ist demgegenüber vergleichbar mit der einer an Grippe erkrankten Kindergärtnerin oder einer an Hepatitis B erkrankten Altenpflegerin, bei der das BSG jeweils eine besondere Gefahr der Ansteckung mit Infektionskrankheiten verneint hat (BSG Urteile vom 28. August 1990 - 2 RU 64/89 - in Meso B 260/18; vom 30. Mai 1988 - 2 RU 33/87 - in Meso B 150/27).

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 160/01
    In der Rechtsprechung ist dies bislang angenommen worden für eine an Aids erkrankte Ärztin, die in einem Schwerpunktkrankenhaus für HIV-Patienten arbeitete (BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97), oder bei einer Hepatitis-Exposition, wie sie z.B. in einer Klinik für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten besteht (BSG, Urteile vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 2 RU 33/82 - ) oder bei einer an Tuberkulose erkrankten Krankenschwester, die in der Infektionsabteilung des Bereichs innere Medizin intensiv Tuberkulosepatienten betreut hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2001 - L 10 U 1000/99 - in Breithaupt).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2001 - L 10 U 1000/99

    Anerkennung und Entschädigung einer Lungentuberkulose als BK

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 160/01
    In der Rechtsprechung ist dies bislang angenommen worden für eine an Aids erkrankte Ärztin, die in einem Schwerpunktkrankenhaus für HIV-Patienten arbeitete (BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97), oder bei einer Hepatitis-Exposition, wie sie z.B. in einer Klinik für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten besteht (BSG, Urteile vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 2 RU 33/82 - ) oder bei einer an Tuberkulose erkrankten Krankenschwester, die in der Infektionsabteilung des Bereichs innere Medizin intensiv Tuberkulosepatienten betreut hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2001 - L 10 U 1000/99 - in Breithaupt).
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 30/82
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 160/01
    In der Rechtsprechung ist dies bislang angenommen worden für eine an Aids erkrankte Ärztin, die in einem Schwerpunktkrankenhaus für HIV-Patienten arbeitete (BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 15/97), oder bei einer Hepatitis-Exposition, wie sie z.B. in einer Klinik für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten besteht (BSG, Urteile vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 30/82 und 2 RU 33/82 - ) oder bei einer an Tuberkulose erkrankten Krankenschwester, die in der Infektionsabteilung des Bereichs innere Medizin intensiv Tuberkulosepatienten betreut hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2001 - L 10 U 1000/99 - in Breithaupt).
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